Der Ausschuss besteht aus dem Vorstand, sechs von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern und den Vertretern der einzelnen Gruppen (Spartenvertreter). Die Wahl zum Ausschuss erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf vier Jahre.

Im Ausschuss werden den Verein betreffende Beschlüsse gefasst. Zu den Aufgaben des Ausschusses zählt vor allem die Gliederung der Arbeit des Vereins, die Jahresplanung, die Anstellung von Mitarbeitern, die Verwaltung der Finanzen und die Planung und Organisation von Aktionen und Festen.